Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem der pro optik Fachgeschäft GmbH, pro eyewear GmbH und unseren Partnern bietet die Möglichkeit, (auch) anonym und sicher Gesetzesverstöße und / oder Verstöße gegen die Leitregeln des Verhaltenskodex in den genannten Unternehmen zu melden.
Die Plattform kann von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder anderen Personen bei einem begründeten Verdacht genutzt werden.
Für welche Themen kann das Hinweisgebersystem genutzt werden?
Grundsätzlich: Das Hinweisgebersystem soll verwendet werden für Hinweise, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass gegen Gesetze
und / oder gegen die Leitregeln des Verhaltenskodex der beteiligten Unternehmen verstoßen wurde. Dazu gehören unter anderem:
- Bestechung, Korruption, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße, Bilanzfälschung, Betrug, Untreue, Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
- Verstöße gegen die Exportkontrolle.
- Verstöße gegen das Umwelt- und Arbeitsschutzrecht.
- Verstöße gegen Datenschutzrecht.
- Straftaten gegen Personen.
- Straftaten wie Eigentumsdelikte oder betriebliche Sabotage.
- Schwerwiegende arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen.
- Schwerwiegende Verstöße gegen Gleichbehandlungsgesetze.
VERTRAUENSANWALT UND HINWEISGEBERSYSTEM
Die pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH, die pro eyewear GmbH sowie alle verbundenen Konzernunternehmen treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und sonstigen Rechtsverletzungen entschieden entgegen. Die Bestellung eines externen Vertrauensanwalts ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem pro optik Rechts- und Regelverstöße vermeiden, identizieren und sanktionieren will. Sowohl interne als auch externe Hinweisgeber erreichen auf vertraulichem Weg Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank unter ombudsperson-prooptik(at)fs-pp.de, +49 (0) 30 31 86 85-933 oder über ein anonymes Online-Meldesystem.