Schutz bei Bruch, Zerstörung,
Verlust oder Diebstahl
Deine pro optik Brille -
mit procare bestens abgesichert
Schütze deine Brille vor unvorhergesehenen Schäden oder Verlust mit unserem procare-Paket.
Unser Service gilt für zwei Jahre und kann danach bequem erneuert werden. Profitiere von einem günstigen und zuverlässigen Schutz für deine Sehhilfe!
Wir bieten zwei Tarife, um deine Sehhilfe optimal abzusichern:
- Einstärkenbrille: 14€ pro Jahr
- Gleitsichtbrille: 49€ pro Jahr
Die jeweiligen Einzelheiten findest du weiter unten auf der Seite.
Während procare
Erstattung von 75% des Kaufpreises im ersten und von 50% des Kaufpreises im zweiten Jahr.1)
- Bruch oder Zerstörung
- Verlust oder Diebstahl
- Eine Sehstärkenveränderung (0,5 Dioptrien)
Nach dem Ende deines procare Schutzes
Für ein Jahr bieten wir dir folgende Optionen für deine neue Brille:
- Neue probasic-Brille mit Gläser von proglas kostenlos2)
oder
- Neue Brille mit 10% Zusatzrabatt auf den UVP-Aktionspreis
Bedingungen
procare sichert Sie im Falle des Verlustes, eines Diebstahls oder der Beschädigung Ihrer Brille sowie bei einer Sehstärkenveränderung von mind. 0,5 Dioptrien entsprechend den nachfolgenden Bedingungen für die Dauer von 24 Monaten nach dem Kaufdatum ab. Die Kosten für die Zusatzoption „procare“ liegen bei 14€ / Jahr für eine Einstärkenbrille und 49€ / Jahr für eine Gleitsichtbrille. Voraussetzung ist, dass die Brille bei pro optik gekauft, die Zusatzoption „procare“ gewählt und bezahlt wurde sowie die Originalrechnung oder eine Kopie vorgelegt wird.
Bei Beschädigungen wird Ihre Brille repariert, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Falle des Verlustes oder einer irreparablen Beschädigung erhalten Sie in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf der Brille eine Gutschrift in Höhe von 75% des Kaufpreises der mit von procare abgedeckten Brille oder des von Ihnen bezahlten Eigenanteils, in den Monaten 13-24 noch 50% des Kaufpreises der mit von procare abgedeckten Brille. Die Gutschrift kann nur mit einem Neuerwerb bei pro optik verrechnet werden, eine Bar-auszahlung ist nicht möglich.
Ausgenommen sind Schadensfälle, die der gesetzlichen Gewährleistung, einer Hersteller-garantie oder einer anderen Garantie unterfallen, von einem anderen Kostenträger erstattet werden (z.B. Krankenversicherung, Arbeitgeber), durch einen Anspruch gegen Dritte abgedeckt sind (z.B. Unfallschaden) oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der procare Schutz gilt ferner nicht für Abnutzung und Verschleiß.
Ein etwaiger Schadensfall ist unverzüglich in der pro optik Filiale zu melden, in der das Produkt erworben wurde. Der procare Schutz erlischt im Falle eines Verlustes oder Totalschadens mit dem Eintritt des Schadensfalls. Für das Ersatzprodukt muss, falls gewünscht, procare neu gebucht und bezahlt werden.
1) Gutschrift für den Erwerb einer neuen Korrektionsbrille für den Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum des Kaufs der Brille. Gutschrift in Höhe von 75% des Kaufpreises oder Eigenanteils der mit von procare abgedeckten Brille im ersten und 50% im zweiten Jahr. Keine Barauszahlung einer etwaigen Differenz. Ersatz bei Sehstärkenveränderung greift ab mind. 0,5 Dioptrien. 2) Erhältlich für ein Jahr ab dem Ende deiner procare-Laufzeit. Fassung aus unserer Nulltarif-Kollektion inklusive Mineralgläsern n1.5 in deiner dann gültigen Stärke.